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Schuldfähigkeit

Im Rahmen einer Schuldfähigkeitsbegutachtung wird geprüft, ob bei einer Person eine psychische Beeinträchtigung vorlag, die zum Tatzeitpunkt Auswirkungen auf ihre Einsichts- bzw. Steuerungs-fähigkeit hatte.

Bei dieser Aufgabe  orientiere ich mich an der wissenschaftlichen Methodik und den entsprechenden Kriterien, wie sie beispielsweise in dem Fachartikel “Mindestanforderungen für Schuldfähigkeits-gutachten” (Boetticher et al., 2007) dargestellt sind.

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